CE-Kennzeichnung von Straßenrückhaltesystemen

CSI ist die Benannte Stelle Nr. 0497 für die CE-Kennzeichnung von Straßenrückhaltesystemen, Lärmschutzwänden und vielen anderen Bauprodukten. Sie führt Prüfungen in Übereinstimmung mit EN ISO/IEC 17025 und der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (CPR) durch.

Diese Verordnung legt die harmonisierten Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten fest und regelt die Modalitäten für deren Herstellung, Kennzeichnung und Vermarktung.

CSI ist autorisiert, die Prüfungen zur Bewertung und Verifizierung der Leistungsbeständigkeit durchzuführen und das Zertifikat von Leistungsbeständigkeit gemäß der Verordnung (EU) N.305/11 für die folgenden Produkte auszustellen:

  • Straßenrückhaltesysteme nach der harmonisierten Norm EN 1317-5:2007+A2:2012/AC:2012;
  • Vorrichtungen zur Verringerung des Straßenverkehrslärms (EN 14388).

Die gemäß der europäischen Referenznorm EN 1317 zugelassene Prüfungen sind eine der Voraussetzungen für die Erlangung der CE-Kennzeichnung. Die Norm EN 1317 (Straßensicherheitsbarrieren) gibt die Leistungsanforderungen für Auffangsysteme an, definiert die Leistungsklassen und die Abnahmekriterien für Crashtests für die CE-Kennzeichnung.

Die Crashtests sind notwendig, um die folgenden grundlegenden Anforderungen an eine Rückhalteeinrichtung für den Straßenverkehr zu überprüfen:

  • das Rückhaltevermögen des Projektfahrzeugs;
  • die korrekte Rückführung des Fahrzeugs auf die Fahrbahn nach dem Aufprall;
  • die Minimierung des Verletzungsrisikos für die Insassen von Leichtfahrzeugen durch Begrenzung der Abbremsung.

 

Die Übereinstimmung von Straßen-Rückhaltesystemen mit den Anforderungen von EN 1317-5 umfasst

  • die Erstmalige Typprüfung (ITT);
  • die Verifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle (FPC).

 

(a) Erstmalige Typprüfung

Die benannte Stelle wird den Hersteller auffordern, einen ITT-Bericht vorzulegen.

Der ITT-Bericht muss mindestens die folgenden Informationen enthalten:

  1. den Aufpralltestbericht nach der aktuellen Fassung von EN 1317-1 und EN 1317-2 oder EN 1317-3, je nach Art des Straßenrückhaltesystems;
  2. die technische Beschreibung des Straßenrückhaltesystems;
  3. den Bewertungsbericht.

(b) Werkseigene Produktionskontrolle (FPC)

Der Hersteller muss eine geeignete Produktionskontrolle (FPC) einrichten, dokumentieren und aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass die in den Verkehr gebrachten Produkte der erklärten Leistung entsprechen. Das FPC-System besteht aus schriftlichen Verfahren, regelmäßigen Inspektionen und Tests und/oder Auswertungen und aus der Verwendung der Ergebnisse zur Kontrolle der eingehenden Rohstoffe und anderer Materialien oder Komponenten, der Ausrüstung, des Produktionsprozesses und des Endprodukts.

Die Aufzeichnungen müssen mindestens 10 Jahre lang lesbar, leicht identifizierbar und wiederherstellbar bleiben.

Die benannte Stelle führt eine Erstprüfung durch.

Die Mindesthäufigkeit der Prüfung und Bewertung von Komponenten im Rahmen dieser Produktionskontrolle muss einmal pro Jahr betragen und wird von der notifizierten Zertifizierungsstelle kontrolliert.

Der Hersteller muss die Ergebnisse aufzeichnen. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens die folgenden Informationen enthalten:

  1. Identifizierung der geprüften Straßen-Rückhaltesysteme;
  2. Datum der Probenahme und Prüfung;
  3. durchgeführte Testmethoden;
  4. Testergebnisse.

Bei Vorliegen dieser Übereinstimmung können die benannten Stellen der Europäischen Union, wie z.B. CSI, die Bescheinigung über die Leistungsbeständigkeit ausstellen, die die Anwendung der CE-Kennzeichnung erlaubt. Die CE-Kennzeichnung zeigt an, dass die Produkte mit der in der Leistungserklärung enthaltenen Leistung übereinstimmen und dass sie auf dem Markt der Europäischen Union frei zirkulieren können.

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