Die Behandlung von Einsprüchen gegen Entscheidungen von CSI

Jeder Kunde kann in eigenem Interesse gegen die von CSI getroffene Entscheidung über das Ergebnis der Konformitätsbewertung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung Berufung einlegen.

Der Einspruch kann jede von CSI getroffene Entscheidung betreffen (z. B. Nichterteilung der Zertifizierung/Erweiterung/Wartung/Erneuerung, einschließlich der Verhängung von Sanktionen), sowohl aus verfahrenstechnischen als auch aus technischen Gründen. Die Einreichung einer Berufung unterbricht die Gültigkeit der von der CSI getroffenen Maßnahmen nicht, bis der zuständige Ausschuss anders entschieden hat.

Der Einspruch ist schriftlich an CSI zu richten und muss einen genauen Hinweis auf die zu überprüfende Maßnahme enthalten, die Gründe für die Nichtzustimmung angeben und alle Unterlagen beifügen, die zur Begründung des Antrags als nützlich erachtet werden.

Alle bei CSI eingegangenen Beschwerden werden nach einem internen dokumentierten Verfahren bearbeitet, eindeutig zugeordnet und protokolliert. Nach Erhalt einer Beschwerde beantwortet CSI die Anfrage des Kunden, um den Eingang der Beschwerde zu bestätigen, oder um darauf hinzuweisen, dass sich die Beschwerde nicht auf Tätigkeiten bezieht, für die CSI verantwortlich gemacht werden kann (da sie außerhalb ihrer Zuständigkeit liegen).

Wenn sich die Beschwerde auf Tätigkeiten bezieht, für die CSI verantwortlich ist, wird die Beschwerdesache geprüft, um alle Informationen zu sammeln und zu überprüfen, die notwendig sind, um die Beschwerdegründe zu verstehen und, falls dies als notwendig erachtet wird, weitere Elemente und/oder Informationen zur Ergänzung zu verlangen, um die erhaltene Beschwerde zu akzeptieren oder nicht.

Alle Informationen über die angefochtene Entscheidung und die Beschwerde selbst werden an den zuständigen Ausschuss übermittelt, der sich aus Personen zusammensetzt, die nicht an den angefochtenen Konformitätsbewertungstätigkeiten beteiligt sind, um Urteilsunabhängigkeit zu gewährleisten. Der Ausschuss kann verlangen, dass CSI zusätzliche Informationen vom Kunden einholt, um seine Entscheidung treffen zu können.

Die Entscheidung wird formell vom Ausschuss getroffen, von CSI entsprechend protokolliert und an den zuständigen CSI-Bereich zur Festlegung der notwendigen Folgemaßnahmen zur Regelung der Angelegenheit weitergeleitet.

Der zuständige CSI-Bereich teilt dem Kunden die Entscheidung über die Beschwerde schriftlich innerhalb von drei (3) Monaten ab dem Datum ihres Eingangs mit. Wenn die Bearbeitung einer bestimmten Berufung einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt, informiert CSI den Kunden über den Fortschritt der entsprechenden Entscheidung und teilt ihm den voraussichtlichen Zeitpunkt der Klärung mit.